Wie gefährlich sind Verstorbene mit multiresistenten Keimen?

In den letzten 40 Jahren hat sich die Zahl der multiresistenten Keime vor allem in Krankenhäusern drastisch erhöht. Viele Patienten sterben nicht mehr an ihrer eigentlichen Erkrankung, sondern an der Infektion mit bestimmten Staphylokokken-Erregern, die inzwischen gegen fast alle Antibiotika resistent sind. Bei lebenden Menschen erfolgt die Übertragung der Keime vor allem über den direkten Kontakt, also insbesondere über Hände und Hautkontakt, aber auch durch Tröpfcheninfektion.

Was passiert aber bei Verstorbenen? Sind die Erreger noch aktiv und übertragbar? Wie sollte sich ein Bestatter vor einer möglichen Infektion schützen? Sind besondere Maßnahmen erforderlich, die über die Standard-Hygiene hinausgehen?

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Grundsätzlich ist die Haut des Verstorbenen weiterhin von den Staphylokokken besiedelt und stellt bei Kontakt ein Infektionsrisiko dar. Bereits beim Transport sollte daher auf Einmalkittel und Schutzhandschuhe geachtet werden. Diese sollten danach sofort sicher entsorgt werden, eine gründliche, hygienische Handdesinfektion ist immer nach dem Umgang mit infizierten Leichnamen dringend angeraten. Bei jeglichem Umgang sollten Schutzhandschuhe und Schutzkleidung getragen werden.

Auf eine Verabschiedung am offenen Sarg wird in diesen Fällen natürlich verzichtet. Bei der Bestattung an sich sind keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich, da die Keime dann isoliert sind und sich nicht weiter verbreiten können und irgendwann absterben.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Patient zum Beispiel am Ebola-Virus stirbt. Dann greift ein fest vom Robert-Koch-Institut vorgegebener Maßnahmenplan:

1. Der Leichnam wird in Formalin-getränkte Tücher gewickelt
2. Dann wird er in zwei Plastikhüllen gelegt.
3. Die Plastikhüllen werden mit Tape wasserdicht verklebt.
4. Die Hüllen werden nochmals von außen desinfiziert.
5. Schließlich wird der Verstorbene in einen mit aufsaugenden Stoffen präparierten Holzsarg gelegt.
6. Der Sarg wird in einem getrennten und gesicherten Kühlraum aufbewahrt und muss entsprechend gekennzeichnet sein.
7. Die Bestatter müssen über das Infektionsrisiko aufgeklärt, das beim ungeschützten Umgang mit der Leiche entsteht.
8. Die baldige Einäscherung sollte der Erdbestattung vorgezogen.

Wurden Leichnam und Sarg vorschriftsmäßig desinfiziert und präpariert, sind für den Bestatter aber keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.

 

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